Klaus-Steilmann-Berufskolleg

Informationen zum Unterrichtsbetrieb ab Montag, 11. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Januar 2021 gemäß den Vorgaben der Landesregierung geltenden Regelungen sowie über die schulindividuellen Umsetzungen.

Der Präsenzunterricht wird mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.

In allen Klassen des Klaus-Steilmann-Berufskollegs wird der Unterricht ab Montag, 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.

Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO).

Der Distanzunterricht wird am Klaus-Steilmann-Berufskolleg grundsätzlich über Microsoft Teams erteilt. Er wird für alle Klassen in der regulären Unterrichtszeit durchgeführt, d. h. der aktuelle Stundenplan wird “1:1” als Distanzunterricht ab Montag, 07:50 Uhr, erteilt. Bei (z. B. technischen) Problemen in der Distanzstunde nehmen die Schüler*innen bitte mit der entsprechenden Fachlehrkraft z. B. über Einzelchat oder die Dienst-E-Mail-Adresse Kontakt auf.

Eine Teilnahme am Distanzunterricht ist für alle Schüler*innen verpflichtend, die Kamera ist hierbei grundsätzlich von den Lernenden einzuschalten. Zum Schutz der Privatsphäre kann ein Hintergrundbild verwendet werden.

Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen (ab Februar 2021) im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können ebenfalls auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen.

Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.

Sind Klassenarbeiten wegen der Aussetzung des Präsenzunterrichts ausgefallen und besteht die Gefahr von Defiziten auf dem Halbjahreszeugnis, bespricht die Lehrkraft Möglichkeiten im Rahmen des Distanzlernens zur evtl. Leistungsverbesserung.

Die für die Kalenderwochen 2 und 3 terminierten Teilkonferenzen finden wie geplant statt.

Praktikumszeiten in den einzelnen Bildungsgängen werden evtl. verschoben. Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Abteilungsleiter*innen bzw. Klassenlehrer*innen.

Das Sekretariat der Schule ist weiterhin zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Einzelgespräche von Schüler*innen mit den Schulsozialarbeiter*innen oder einzelnen Lehrkräften sind in dringenden Fällen und nach telefonischer Anmeldung möglich.

Die mündlichen Kammer-Abschlussprüfungen der Steuerfachangestellten sowie der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten finden am 13. und 14. Januar bzw. am 19. Januar 2021 im Schulgebäude planungsgemäß statt.

Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Über die weiteren Entwicklungen und Beschlüsse werden wir Sie zeitnah informieren.

Für weitere Fragen stehen Ihnen – neben der Schulleitung – die Klassen- und Bildungsgangleitungen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Zimmermann                        Knud Rosenboom
Schulleiter                                             stellvertretender Schulleiter