Berufsschule

Der Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r

Ihre Ansprechpartner: Herr Baldamus, Frau Würzler und Herr Müller

Das Team der Sozialversicherungsfachangestellten

Blockzeiten für das Schuljahr 2022/2023:

Oberstufe: 10.08.2022 bis 30.09.2022
05.12.2022 bis 27.01.2023 (Zeugnisausgabe)
Mittelstufe: 17.10.2022 bis 02.12.2022
13.03.2023 bis 05.05.2023 (Zeugnisausgabe)
Unterstufe: 30.01.2023 bis 10.03.2023
08.05.2023 bis 21.06.2023 (Zeugnisausgabe)

Blockzeiten für das Schuljahr 2023/2024:

Oberstufe: 07.08.2023 bis 22.09.2023
04.12.2023 bis 02.02.2024 (Zeugnisausgabe)
Mittelstufe: 25.09.2023 bis 01.12.2023
08.04.2024 bis 17.05.2024 (Zeugnisausgabe)
Unterstufe: 05.02.2024 bis 22.03.2024
22.05.2024 bis 05.07.2024 (Zeugnisausgabe)

Das Tätigkeitsfeld des Sozialversicherungsfachangestellten im Überblick

Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten bei den gesetzlichen Krankenkassen, bei den Berufsgenossenschaften oder bei der DRV Knappschaft-Bahn-See. Zu den Aufgaben der Sozialversicherungsfachangestellten gehört die Kundenberatung, die Kommunikation mit Versicherten und Arbeitgebern, die Feststellung von Versicherungsverhältnissen, die Festsetzung und der Einzug von Beiträgen und die Bewilligung von Leistungen.
Ziel der Ausbildung ist, dass Sozialversicherungsfachangestellte über umfassende rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Sozialversicherungsfachangestellte müssen sich markt- und kundenorientiert verhalten, bei ihren Handlungen ökonomische Effizienzkriterien beachten und auch ökologischen Anforderungen gerecht werden. Dabei werden in zunehmendem Maße die erforderlichen Arbeiten mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen erledigt.

Die Berufsausbildung erfolgt in einem dualen System an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Die Berufsschule ergänzt die berufspraktische Ausbildung und vermittelt eine berufliche Grund- und Fachbildung in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung.

Der Berufsschulunterricht findet in zwei Teilblöcken von je sechs bis sieben Wochen je Schuljahr statt. Die Regelausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Abschlüsse

  • Berufsabschluss durch die Prüfung beim Landes- oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung
  • Berufsschulabschluss

Zwischenprüfung

  • nach einem Jahr
  • schriftlich (3 Arbeiten)
  • dokumentiert den Ausbildungsstand

Abschlussprüfung

  • Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die Fächer „Versicherung und Finanzierung“, „Leistungen“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  • Gegenstand der mündlichen Prüfung ist ein Beratungsgespräch mit einem Versicherten oder ein Mitarbeitergespräch

Weiterbildung

Mit der Qualifizierung durch den Berufsschulabschluss erhält die Medizinische Fachangestellte unterschiedliche weitere schulische Weiterbildungsmöglichkeiten, die bis zum Abitur (Hochschulreife) führen können. Hierüber informieren wir Sie gerne.

Nach erfolgreicher Ausbildung bietet das Klaus-Steilmann-Berufskolleg für die Medizinischen Fachangestellten mit der hauseigenen „Fachschule für Wirtschaft – Fachrichtung Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheitsökonomie und –management“ – eine zukunftsorientierte Weiterbildungsmöglichkeit an. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Unabhängig davon qualifiziert Sie die Ärztekammer Westfalen-Lippe zur „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“. In einem spezifischen Qualifikations-Mix, der die drei Bereiche Medizin, Patientenkoordination und Praxisorganisation gleichzeitig umfasst, werden Sie auf Fach- und Führungsverantwortung innerhalb des Teams vorbereitet und können somit zunehmend den Arzt entlasten.

Nähere Auskunft erteilt die Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster (Tel.: 0251-9292254).

Weitere Informationsmöglichkeiten:

Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de)

Verband medizinischer Fachberufe e.V. (www.vmf-online.de)

Praxisfit (www.praxisfit.de)