Berufsschule

Der Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Stahl und Frau Reckert

Das Team der Steuerfachangestellten

Bei wem arbeiten Steuerfachangestellte?

  • bei Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften
  • bei Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern;
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften
  • bei Lohnsteuerhilfevereinen
  • in Abteilungen des Rechnungs- und Personalwesens von Betrieben

Welche Tätigkeiten führen sie hauptsächlich aus?

  • Arbeiten in der Buchführung (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Erstellen von Jahresabschlüssen)
  • Erstellen von Steuererklärungen
  • Mitwirkung bei der Beratung und Betreuung von Mandanten
  • allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten

Ziel der Ausbildung ist, dass die Auszubildenden folgende Kompetenzen erwerben:

Steuerfachangestellte sind in der Lage, sicher mit Gesetzes- und Fachtexten umzugehen, die Erfordernisse des Rechnungs- und Steuerwesens zu beherrschen, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge zu entwickeln sowie die modernen Informations- und Kommunikationstechniken zu nutzen. Inner- und außerhalb der Praxen verfügen sie über die Fähigkeit zur Kooperation und Kommunikation und die Bereitschaft zum Denken in Zusammenhängen. Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, mandantenorientiertes Verhalten sowie die Mitwirkung an einer wirtschaftlichen, humanen und ökologischen Gestaltung der Arbeit sind weitere bedeutsame Qualifikationen, die Steuerfachangestellte einsetzen können.

Die Berufsausbildung erfolgt in einem dualen System an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Die Berufsschule ergänzt die berufspraktische Ausbildung und vermittelt eine berufliche Grund- und Fachbildung in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung mit 12 Wochenstunden Unterricht in den Fächern:

  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Steuerlehre
  • Rechnungswesen
  • Datenverarbeitung
    = berufsbezogener Lernbereich
  • Deutsch/Kommunikation
  • Religion
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre
    = berufsübergreifender Lernbereich

Die Regelausbildungszeit beträgt 3 Jahre;

sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kommt eine Verkürzung um ein halbes Jahr oder ein Jahr in Betracht.

Abschlüsse:

  • Berufsabschluss durch die Prüfung bei der Steuerberaterkammer
  • Berufsschulabschluss (ggf. mit zusätzlichen Qualifikationen).

Die Zwischen- und Abschlussprüfung verlaufen wie folgt:

zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres: Zwischenprüfung vor der zuständigen Steuerberaterkammer

Ziel:

Ermittlung des Ausbildungsstandes (das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Zulassung zur Abschlussprüfung)

Inhalt:

  • bisheriger Ausbildungsstoff (Schule und Betrieb)
  • schriftliche Prüfung anhand praxisbezogener Fälle von etwa 180 Minuten

am Ende der 3jährigen Ausbildung: Abschlussprüfung vor der zuständigen Steuerberaterkammer

Ziel:

Berufsabschluss

Inhalt:

schriftliche Prüfung in den Fächern

  • Steuerwesen (Bearbeitungszeit etwa 150 Minuten)
  • Rechnungswesen (Bearbeitungszeit etwa 120 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (Bearbeitungszeit etwa 90 Minuten)

mündliche Prüfung im Fach „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“ von etwa 30 Minuten.

In diesem Prüfungsgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen kann.
Für das Prüfungsgespräch kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht

  • Allgemeines Steuer- und Wirtschaftsrecht
  • Einzelsteuerrecht
  • Buchführungs- u. Bilanzierungsgrundsätze
  • Rechnungslegung

Abschluss als Steuerfachangestellte/r

Nach der Berufsausbildung werden Steuerfachangestellte i.d.R. als Sachbearbeiter die laufenden Buchführungs- und steuerlichen Arbeiten eines festen Mandantenkreises übernehmen. Bei Bewährung besteht evtl. die Möglichkeit, Leiter eines selbstständigen Arbeitsbereiches oder Büroleiter/in zu werden.

Weiterbildungsmöglichkeiten:

  • Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachassistenten/-in bzw. zum/zur Steuerfachwirt/-in bei der zuständigen Steuerberaterkammer (nach mindestens dreijähriger Berufstätigkeit)
  • Fortbildungsprüfung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in bei der IHK
  • Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerberater/-in oder Wirtschaftsprüfer/-in (für besonders qualifizierte Steuerfachangestellte, die mindestens 10 Jahre hauptberuflich eine entsprechende berufspraktische Tätigkeit ausgeübt haben)
  • Weiterbildung an einem Berufskolleg durch Besuch der Fachschule für Wirtschaft mit dem Schwerpunkt Steuern in der Fachrichtung Betriebswirtschaft mit dem Ziel „Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in“ (bei gleichzeitiger Zuerkennung der Fachhochschulreife des Landes NRW, soweit nicht bereits vorhanden).

Weitere Informationsmöglichkeiten

Die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe ist gemeinsam mit den Steuerberaterkammern Düsseldorf und Köln nunmehr mit einer Homepage im Internet präsent. Auf den Seiten finden sich u.a. auch Informationen zur Ausbildung als Steuerfachangestellte/r, zur Fortbildung als Steuerfachwirt/in sowie zum Steuerberaterberuf.

Sie erreichen die Homepage der Steuerberaterkammer unter folgender Adresse:

www.stbk-westfalen-lippe.de