Der Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r
Das Tätigkeitsfeld des Sozialversicherungsfachangestellten im Überblick
Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten bei den gesetzlichen Krankenkassen, bei den Berufsgenossenschaften oder bei der Bundesknappschaft. Zu den Aufgaben der Sozialversicherungsfachangestellten gehört die Kundenberatung, die Kommunikation mit Versicherten und Arbeitgebern, die Feststellung von Versicherungsverhältnissen, die Festsetzung und der Einzug von Beiträgen und die Bewilligung von Leistungen.
Ziel der Ausbildung ist, dass Sozialversicherungsfachangestellte über umfassende rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Sozialversicherungsfachangestellte müssen sich markt- und kundenorientiert verhalten, bei ihren Handlungen ökonomische Effizienzkriterien beachten und auch ökologischen Anforderungen gerecht werden. Dabei werden in zunehmendem Maße die erforderlichen Arbeiten mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen erledigt.
Die Berufsausbildung erfolgt in einem dualen System an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Die Berufsschule ergänzt die berufspraktische Ausbildung und vermittelt eine berufliche Grund- und Fachbildung in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung.
Der Berufsschulunterricht findet in zwei Teilblöcken von je sechs bis sieben Wochen je Schuljahr statt. Die Regelausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Abschlüsse
- Berufsabschluss durch die Prüfung beim Landes- oder beim Bundesversicherungsamt
- Berufsschulabschluss
Prüfungen:
Zwischenprüfung:
- nach einem Jahr
- schriftlich (3 Arbeiten)
- dokumentiert den Ausbildungsstand
Abschlussprüfung:
- Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die Fächer "Versicherung und Finanzierung", "Leistungen" und "Wirtschafts- und Sozialkunde"
- Gegenstand der mündlichen Prüfung ist ein Beratungsgespräch mit einem Versicherten oder ein Mitarbeitergespräch
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