Die Ausbildungsberufe:
Rechtsanwaltsfachangestellte/r Rechtsanwalts-und Notarfachangestellte/r Patentanwaltsfachangestellte/r
Das Arbeitsgebiet von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten bezieht sich auf alle Arbeitsbereiche einer Rechtsanwalts- und Notarkanzlei. Die Aufgabenstellungen in der Kanzlei einer Anwaltnotarin/eines Anwaltnotares erfordern selbstständige Vorgangsbearbeitung durch die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Selbstständig arbeitende Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte verfügen über umfangreiche rechtliche Kenntnisse und organisatorische Fertigkeiten. Neben den Fachkenntnissen sind im modernen Büroablauf Kenntnisse in der Datenverarbeitung und der Textverarbeitung notwendig, um die betriebliche Arbeit fachgerecht und rationell zu erledigen. Im Wesentlichen nehmen sie folgende Aufgaben wahr:
- Erledigung von allgemeinen büroorganisatorischen Arbeiten, z.B. Telefonate entgegennehmen, beantworten oder weiterleiten, Termine mit Mandanten vereinbaren, bei Gerichten nachfragen, Akten führen, den Posteingang und Postausgang bearbeiten,
- Tätigkeiten im Bereich des Mahnwesens und des Zivilprozesses,
- Bearbeitung von Zwangsvollstreckungsangelegenheiten,
- Mitarbeit bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von anderen Verfahren, zum Beispiel familien- und erbrechtliche Angelegenheiten, arbeitsgerichtliche und strafrechtliche Verfahren,
- Erstellen von Gebührenrechnungen,
- Mitarbeit bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Notariatsgeschäften, zum Beispiel Mitarbeit im Urkundswesen und Führen der Bücher im Notariat, Mitarbeit bei der Vorbereitung und Abwicklung von Notariatsgeschäften im Liegenschafts- und Grundbuchrecht.
Ziel der Ausbildung ist, dass die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten über umfassende rechtliche Kenntnisse verfügen. Sie sind in der Lage, mit Gesetzestexten zu arbeiten; sie können berufsbezogene Texte sprachlich und sachlich richtig formulieren und gestalten und sind mit den organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Vorgängen einer Kanzlei vertraut. Sie sind bereit, sich selbst neue Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. Bei ihrer Aufgabenerledigung bedienen sie sich moderner Informations- und Kommunikationssysteme. Sie arbeiten mit Mandanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kanzlei kommunikativ und kooperativ zusammen.
Die Regelausbildungszeit beträgt 3 Jahre; in Einzelfällen kommt eine Verkürzung um ein halbes Jahr in Betracht.
Die Berufsausbildung erfolgt in einem dualen System an den Lernorten Kanzlei und Berufsschule.
Die Berufsschule ergänzt die berufspraktische Ausbildung und vermittelt eine berufliche Grund- und Fachbildung in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Unterrichtet werden 12 Wochenstunden in den Fächern:
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Recht
- Rechnungswesen
- Datenverarbeitung/Textverarbeitung
= berufsbezogener Bereich
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
=berufsübergreifender Bereich
Das Unterrichtsangebot an unserem Berufskolleg berücksichtigt den Anspruch auf eine qualifizierte Fachausbildung und orientiert sich gleichzeitig an den unterschiedlichen individuellen Ansprüchen der Auszubildenden:
- Angeboten werden Stützunterricht und Förderunterricht,
- ein zum Teil verkurster Unterricht im Fach Recht für die unterschiedlichen Ausbildungsberufe,
- berufsbezogener DV-/TV-Unterricht.
Die Berufsausbildung wird erfolgreich beendet mit dem
Berufsabschluss (Kammerprüfung) und dem Berufsschulabschluss (ggf. mit zusätzlichen Qualifikationen)
Kammerprüfungen:
Zwischenprüfung:
- nach ca. einem Jahr
- schriftlich (3 Arbeiten, insgesamt max. 180 Minuten)
- erstreckt sich auf die im 1. Jahr erworbenen Kentnisse und Fertigkeiten
- dokumentiert den Ausbildungsstand
- ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung
Abschlussprüfung:
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind fünf Fächer:
- Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)
- Rechnungswesen (60 Minuten)
(Rechnen und Buchführung)
- Zivilprozessrecht für RE (90 Minuten)
oder Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit für RENO (90 Minuten)
- Gebührenrecht für RE (90 Minuten)
oder Gebühren- und Kostenrecht für RENO (90 Minuten)
- Fachbezogene Informationsverarbeitung
a) Textbearbeitung (60 Minuten) b) Textverarbeitung (30 Minuten)
Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung sind alle berufsbezogenen Ausbildungsinhalte. Die Einzelprüfungen dauern ca. 20 Minuten.
Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Weiterbildung zum/zur Bürovorsteher/-in
Nach der bestandenen Abschlussprüfung muss man mindestens drei Jahre in dem Beruf tätig gewesen sein, um zu den Lehrgängen zugelassen zu werden, die auf die Prüfung vorbereiten.
- Weiterbildung an einem Berufskolleg zur/zum „Staatlich geprüfte/ter Betriebswirt/-in“ (bei gleichzeitiger Zuerkennung der Fachhochschulreife des Landes NRW) durch Besuch der Fachschule für Wirtschaft in der Fachrichtung Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Recht.
Weitere Informationsmöglichkeiten:
www.rechtsanwaltskammer-hamm.de www.brak.de www.bochumer-anwaltverein.de
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